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   BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH   

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BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH (https://dejure.org/2010,30718)
BSG, Entscheidung vom 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH (https://dejure.org/2010,30718)
BSG, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - B 7 AL 36/10 BH (https://dejure.org/2010,30718)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Anhörungsrügeverfahren des sozialgerichtlichen Verfahrens

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Fristwahrung

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe - Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im Anhörungsrügeverfahren des sozialgerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242) .

    Auch wenn somit der Zeitpunkt der Zustellung des Beschlusses des BSG vom 27.10.2010 an den Prozessbevollmächtigten des Klägers am 15.11.2010 nicht automatisch mit dessen subjektiver Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs gleichzusetzen ist, muss hier davon ausgegangen werden, dass der Kläger bzw sein Prozessbevollmächtigter, dessen Kenntnis er sich zurechnen lassen muss (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 mwN) , bereits mit der Zustellung des Beschlusses gegen Empfangsbekenntnis am 15.11.2010 Kenntnis von der (angeblichen) Gehörverletzung erlangt hat.

  • BVerfG, 04.04.2007 - 1 BvR 66/07

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Denn erst die Kenntnis der Entscheidung ermöglicht die Kenntnis der den Gehörverstoß begründenden Tatsachen (vgl BSG SozR 4-1500 § 178a Nr. 5; BVerfG, Beschluss vom 4.4.2007, 1 BvR 66/07, NJW 2007, 2242) .
  • BSG, 09.09.2010 - B 11 AL 4/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Fristbeginn - Kenntnis von der

    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Dies gilt umso mehr, als der Prozessbevollmächtigte des Klägers selbst mit Schreiben vom 17.11.2010 dem Kläger den Beschluss des BSG mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt und hier darauf hingewiesen hat, dass die Frist zur Einlegung der Anhörungsrüge am 29.11.2010 ablaufe (vgl auch BSG, Beschluss vom 9.9.2010 - B 11 AL 4/10 C) .
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Voraussetzung der PKH und der damit verbundenen Beiordnung eines Rechtsanwalts ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil eines Landessozialgerichts, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Bewilligung von PKH als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz , § 117 Abs. 2 und 4 Zivilprozessordnung ) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH/NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6) .
  • BSG, 02.04.2009 - B 11 AL 2/09 C

    Statthaftigkeit eines Ablehnungsgesuchs und einer Anhörungsrüge im

    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Er kann eine Prozesshandlung rechtswirksam nicht vornehmen, folglich auch nicht selbst einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung einer Anhörungsrüge einlegen (BSG, Beschluss vom 2.4.2009 - B 11 AL 2/09 C; BVerwG Buchholz 310, § 152a VwGO Nr. 3) , es sei denn, sie richtet sich gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss (BSG, Beschluss vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/06 C) .
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/06 C
    Auszug aus BSG, 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH
    Er kann eine Prozesshandlung rechtswirksam nicht vornehmen, folglich auch nicht selbst einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung einer Anhörungsrüge einlegen (BSG, Beschluss vom 2.4.2009 - B 11 AL 2/09 C; BVerwG Buchholz 310, § 152a VwGO Nr. 3) , es sei denn, sie richtet sich gegen einen die PKH ablehnenden Beschluss (BSG, Beschluss vom 7.11.2006 - B 7b AS 2/06 C) .
  • BSG, 18.12.2014 - B 9 SB 92/14 B

    Substantiierung einer Anhörungsrüge; Weniger strenge Maßstäbe für nicht

    Im Fall eines Antrags auf PKH für die Anhörungsrüge ist dieser zusammen mit der erforderlichen Erklärung ebenfalls innerhalb der Zweiwochenfrist des § 178a Abs. 2 S 1 bei Gericht einzureichen (BSG Beschluss vom 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH).
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 167/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Hierauf ist der Kläger/Antragsteller unmittelbar anschließend seitens des unterzeichnenden Richters darauf hingewiesen worden, dass eine Anhörungsrüge als Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG nicht nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben ist, wobei hier auf die jeweilige Zustellung der Beschlüsse vom 27.02.2012 bzw. 28.02.2012 abzustellen sein dürfte, sondern gleichzeitig nach überwiegender Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung aus Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 6 folge, dass auch die vorgeschriebene Darlegung der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 als weiterer Zulässigkeitsvoraussetzung dem Gericht ebenfalls innerhalb dieser Frist vorliegen müsse, wobei das Gericht hierzu verwiesen hat auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 178a SGG, Rdnr. 7c sowie BSG, Beschlüsse vom 19.10.2011, B 6 KA 5/11 C, vom 23.12.2010 B 7 AL 36/10 BH und vom 18.05.2009, B 3 KR 1/09 C und Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 08.11.2011, L 11 AS 842/11 BPKH RG und L 11 AS 843/11 BPKH RG.
  • BSG, 08.09.2015 - B 13 R 20/15 BH
    Wird zur Durchführung des Verfahrens der Anhörungsrüge PKH beantragt, muss dieser Antrag bis zum Ablauf der Anhörungsrügefrist eingereicht werden (vgl BSG Beschluss vom 23.12.2010 - B 7 AL 36/10 BH - Juris RdNr 3).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 09.06.2023 - L 3 AS 148/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erledigung des Rechtsstreits

    Diese Entscheidungsreife tritt frühestens ein, wenn neben dem Antrag die formgerechte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt (vgl. Beschlüsse des Bundessozialgerichts -BSG- vom 23.12.2010 -B 7 AL 36/10 BH- und vom 04.12.1997 -11 BH [Ar] 43/97- und Bundesverfassungsgericht -BverfG-, Kammerbeschluss vom 13.04.1988 -1 BvR 392/88- , juris), und die übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme hatten, wie sich aus § 73a SGG iVm. § 118 Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung -ZPO- ergibt.
  • SG Kassel, 13.03.2012 - S 13 AS 172/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - wiederholte Zurückweisung eines

    Hierauf ist der Kläger/Antragsteller unmittelbar anschließend seitens des unterzeichnenden Richters darauf hingewiesen worden, dass eine Anhörungsrüge als Zulässigkeitsvoraussetzung nach § 178a Abs. 2 Satz 1 SGG nicht nur innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben ist, wobei hier auf die jeweilige Zustellung der Beschlüsse vom 27.02.2012 bzw. 28.02.2012 abzustellen sein dürfte, sondern gleichzeitig nach überwiegender Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung aus Abs. 2 Satz 1 iVm Abs. 2 Satz 6 folge, dass auch die vorgeschriebene Darlegung der Voraussetzungen des Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 als weiterer Zulässigkeitsvoraussetzung dem Gericht ebenfalls innerhalb dieser Frist vorliegen müsse, wobei das Gericht hierzu verwiesen hat auf Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, § 178a SGG, Rdnr. 7c sowie BSG, Beschlüsse vom 19.10.2011, B 6 KA 5/11 C, vom 23.12.2010 B 7 AL 36/10 BH und vom 18.05.2009, B 3 KR 1/09 C und Bayerisches Landessozialgericht, Beschlüsse vom 08.11.2011, L 11 AS 842/11 BPKH RG und L 11 AS 843/11 BPKH RG.
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